Begriff "Gedankenaustausch" im Kontext: "Denken verbindet."
"Gedankenaustausch" wird häufig verkürzt verstanden als ein
Vorgang, in welchem eine Person den Gedanken einer anderen Person
übernimmt und einen anderen eigenen Gedanken dadurch ersetzt.
Es geht bei einem Gedankenaustausch jedoch um z.B.:
- Offenlage des eigenen Gedankens,
- Öffnung für den Gedanken Anderer,
- Vergleich der Gleichheiten,
- Ermittlung der Unterschiede,
- Ermittlung der Verschiedenheiten,
- Ermittlung der Vereinbarkeiten,
- Ermittlung der Verträglichkeiten,
- Ermittlung des Einigungsbedarfs,
- Ermittlung der Kompromisse,
- Ermittlung der Unvereinbarkeiten.
Danach folgt z.B.:
- Ermittlung des zu Einigenden,
- Ermittlung der Art und Weise der Deckung,
- Ermittlung der Art und Weise der Übereinstimmung,
- Ermittlung der bestehenbleibenden Differenzen,
- Ermittlung des Umgangs mit den Uneinigkeiten,
- Ermittlung der Einigung,
- Ermittlung der Anpassungen des jeweils eigenen Gedankens
(Ausrichtung),
- Vereinbarung des gemeinsamen Gedankens,
- Vereinbarung zum Umgang mit dem gemeinsamen Gedanken
(Festigung),
- Vereinbarung über den Austausch über die Erfahrungen mit dem
(neuen, gemeinsamen, eigenen) Gedanken.
Gedankenaustausch erfordert z.B.:
- Begegnungen,
- Austausch,
- Streit,
- Konferenzen,
- Versammlungen,
- Feste, Feiern,
- Sport, Kultur,
- Gefangenschaft,
- Klausur,
- Krieg.
Es geht um gleiche, bestimmte, verwandte oder ähnliche Gedanken pflegen,
fördern, üben, festigen, erneuern und entwickeln durch z.B.:
- Gebete,
- Lieder,
- Melodien,
- Schriften,
- Rituale,
- Liturgien,
- Übungen,
- Prüfungen,
- Reflexionen,
- Forschungen.
Ein Gedankenaustausch "ohne Worte" wird eingeübt und möglich
z.B.:
- im und durch Sport,
- bei (gemeinsamer) Bedrohung,
- bei Gefahr,
- in Not,
- durch Liebe,
- bei der Verführung,
- beim Flirt,
- durch Religionen,
- in Kirchen,
- in der Werbung und in der Politik.
Ein Gedankenaustausch wird oftmals auch vermutet, z.B.:
- bei Verhandlungen,
- beim Brain Storming,
- in der Beichte,
- bei der Anklage,
- bei der Verteidigung,
- beim Urteilsspruch,
- durch Buße tun,
- durch Verzeihung,
- durch Vorwürfe,
- durch Rechtfertigungen.
Heinrich Keßler, 13.05.2026 - 22.05.2026
Anregungen und Mahnungen:
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